Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Konkret Gelebt | Dr. Karin Gallas, Stieglbräugasse 18, 85354 Freising (nachfolgend „Anbieter") und ihren Klienten über die vom Anbieter angebotenen Leistungen.
(2) Für einzelne Leistungen können ergänzende Vertragsbedingungen oder besondere Vereinbarungen gelten. Hierauf wird der Klient vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen. Soweit diese von den vorliegenden AGB abweichen, gehen die besonderen Vereinbarungen vor. 
(3) Für Behandlungen im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, gelten ergänzend und vorrangig die Regelungen des Behandlungsvertrages.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Termine können über das bereitgestellte Online-Patientenportal oder individuell, insbesondere telefonisch oder per E-Mail, angefragt bzw. vereinbart werden.
(2) Eine über das Online-Patientenportal vorgenommene Terminbuchung stellt zunächst lediglich eine Terminanfrage bzw. Reservierung dar. Der Klient erhält hierüber eine automatische Eingangsbestätigung.
(3) Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Terminbestätigung durch den Anbieter zustande.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Terminanfragen aus sachlichem Grund abzulehnen.

§ 3 Leistungsort
(1) Die Leistungen werden an dem bei der Terminvereinbarung angegebenen Leistungsort erbracht.
(2) Die Durchführung kann insbesondere in den Praxisräumen des Anbieters, online oder an einem individuell vereinbarten Ort erfolgen.

§ 4 Vergütung und Rechnungsstellung
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Vergütung. Maßgeblich ist die bei der Terminbuchung ausgewiesene oder individuell vereinbarte Vergütung.
(2) Rechnungen werden grundsätzlich auf elektronischem Weg übermittelt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte, insbesondere durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträger.
 
§ 5 Termine, Terminänderungen und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Änderungen eines vereinbarten Termins (insbesondere Absagen oder Umbuchungen) sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Änderung über die hierfür bereitgestellten Online-Funktionen vorgenommen werden.
(3) Erfolgt eine Änderung des Termins innerhalb von 48 bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ist diese nur noch unmittelbar gegenüber dem Anbieter in Textform (z. B. per E-Mail) möglich. In diesem Fall wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
(4) Erfolgt eine Änderung des Termins weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder erscheint der Klient ohne vorherige Mitteilung nicht zum Termin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung berechnet.
(5) Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Zeitpunkt, zu dem die Änderung über die bereitgestellten Online-Funktionen vorgenommen wurde oder die Mitteilung über die Änderung dem Anbieter zugeht.
(6) Dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Ein etwaig bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch die vorstehenden Rücktrittsrechte nicht eingeschränkt.
 
§ 6 Absage oder Verschiebung von Terminen durch den Anbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Krankheit, unvorhersehbaren Ereignissen oder sonstigen Umständen vor, die eine Durchführung der Leistung unmöglich oder unzumutbar machen.
(2) Der Anbieter wird den Klienten über eine Terminabsage oder -verschiebung unverzüglich informieren und, soweit möglich, einen Ersatztermin anbieten.
 
§ 7 Kommunikation und Mitwirkungspflichten des Klienten
(1) Die Kommunikation zwischen Anbieter und Klient erfolgt in der Regel über das Online-Patientenportal, per E-Mail oder telefonisch.
(2) Der Klient ist verpflichtet, dem Anbieter eine aktuelle und erreichbare E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls weitere Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen und Änderungen dieser Daten unverzüglich mitzuteilen.
(3) Änderungen der Anschrift oder sonstiger für die Vertragsdurchführung relevanter Daten sind dem Anbieter unverzüglich in Textform mitzuteilen.
 
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


B. Besondere Bestimmungen für Coaching-, Beratungs- und Supervisionsleistungen (B2C)

§ 9 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich für Coaching-, Beratungs- und Supervisionsleistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
 
§ 10 Wesen des Coachings, der Beratung bzw. der Supervision
(1) Coaching, Beratung und Supervision richten sich an Personen, die Unterstützung bei persönlichen, beruflichen oder fachlichen Fragestellungen, bei der Bewältigung von Herausforderungen oder bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten suchen. Sie dienen insbesondere der Selbsterfahrung, Selbstreflexion und Selbsterkenntnis sowie der Förderung eigenverantwortlicher Lösungs- und Veränderungsprozesse.
(2) Der Anbieter begleitet und unterstützt den Klienten bei der Klärung seiner Anliegen sowie bei der Entwicklung eigener Lösungsansätze und Handlungsoptionen. Ziel ist es, die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen des Klienten zu fördern und ihn zur eigenständigen Umsetzung geeigneter Lösungen anzuregen. Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt beim Klienten.
(3) Coaching, Beratung und Supervision stellen keine heilkundliche oder psychotherapeutische Behandlung dar. Insbesondere werden keine psychischen oder körperlichen Erkrankungen diagnostiziert, behandelt oder geheilt. Die Leistungen ersetzen keine erforderliche Untersuchung oder Behandlung durch Ärzte, Psychotherapeuten oder andere zur Ausübung der Heilkunde berechtigte Personen.
(4) Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder sonstiger Erfolg sowie das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses werden nicht geschuldet.
 
§ 11 Eigenverantwortung des Klienten
(1) Coaching, Beratung und Supervision setzen die aktive Mitwirkung des Klienten voraus. Entscheidungen sowie deren Umsetzung erfolgen eigenverantwortlich durch den Klienten.
(2) Der Anbieter unterstützt den Klienten im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs durch professionelle Begleitung und Impulse. Die Verantwortung für persönliche, berufliche oder wirtschaftliche Entscheidungen verbleibt beim Klienten.

§ 12 Abgrenzung zur heilkundlichen Tätigkeit
(1) Ergibt sich vor oder während eines Coachings, einer Beratung oder einer Supervision, dass eine heilkundliche Behandlung angezeigt oder erforderlich sein könnte, ist der Anbieter berechtigt, die Durchführung abzulehnen, zu unterbrechen oder zu beenden und eine entsprechende ärztliche, psychotherapeutische oder heilpraktische Abklärung oder Behandlung zu empfehlen.
(2) Eine Tätigkeit des Anbieters als Heilpraktikerin, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, setzt den Abschluss eines gesonderten Behandlungsvertrages voraus. Ein Coaching-, Beratungs- oder Supervisionsvertrag begründet keine heilkundliche Behandlung.
(3) Ein Wechsel von einem Coaching-, Beratungs- oder Supervisionsverhältnis in eine heilkundliche Behandlung erfolgt nicht automatisch, sondern bedarf einer gesonderten Vereinbarung sowie des Abschlusses eines Behandlungsvertrages.
 
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Der Anbieter behandelt sämtliche im Rahmen des Coachings, der Beratung oder der Supervision bekannt gewordenen Informationen vertraulich.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich mit Einwilligung des Klienten oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.


C. Sonderbedingungen für Unternehmen und Organisationen (B2B)

§ 14 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend zu Teil A und, soweit einschlägig, Teil B dieser AGB ausschließlich für Verträge mit Unternehmen und Organisationen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Unternehmenskunde"), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen den Regelungen dieses Teils C und den Regelungen der Teile A und B gehen die Regelungen dieses Teils C vor.

§ 15 Fahrtkosten
(1) Erfolgt die Leistungserbringung an einem anderen Ort als in den Praxisräumen des Anbieters, gilt für die Anfahrt Folgendes: Anfahrten bis zu einer Entfernung von 30 km sind im Honorar enthalten. Bei darüber hinausgehenden Entfernungen werden die Fahrtkosten für die gesamte Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt) mit 0,70 € netto pro gefahrenem Kilometer, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, berechnet.
(2) Bei einer Anfahrtszeit von mehr als 45 Minuten pro Strecke wird zusätzlich die gesamte Fahrzeit mit der Hälfte des sich aus dem vereinbarten Honorar ergebenden Stundensatzes (netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) berechnet.
(3) Als Ausgangspunkt für die Berechnung nach Absatz 1 und 2 gilt die Praxisanschrift des Anbieters in Freising, Stieglbräugasse 18. Die Entfernung wird nach der kürzesten, von einem gängigen Routenplaner (z. B. Google Maps) ausgewiesenen Strecke ermittelt.

§ 16 Verbindlichkeit vereinbarter Termine
(1) Für Verträge mit Unternehmenskunden gilt § 5 dieser AGB nicht. An dessen Stelle treten die nachfolgenden Absätze 2 bis 4.
(2) Beauftragte Leistungen sind grundsätzlich verbindlich und nicht stornierbar.
(3) Eine kostenfreie Verschiebung eines vereinbarten Termins oder Erbringungszeitraums ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin bzw. dem Beginn des Erbringungszeitraums möglich, sofern dies dem Anbieter organisatorisch möglich ist und die Verschiebung in gegenseitiger Abstimmung erfolgt. Ein Anspruch des Unternehmenskunden auf Verschiebung besteht nicht.
(4) Erfolgt eine Verschiebung später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin bzw. dem Beginn des Erbringungszeitraums oder wird die Leistung storniert, bleibt das vereinbarte Honorar in voller Höhe geschuldet. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter den freigewordenen Termin bzw. Erbringungszeitraum anderweitig vergeben kann; in diesem Umfang vermindert sich die Vergütungspflicht entsprechend. Dem Unternehmenskunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass und in welchem Umfang eine anderweitige Vergabe tatsächlich erfolgt ist.
(5) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§§ 626, 627 BGB) bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


Letzte Änderung am 17. September 2026